Stromkosten sollten nicht in den Regelsatz einfliessen, sondern wie Kosten der Unterkunft behandelt werden. Heizt jemand Warmwasser über Strom, ist er extrem benachteiligt, da die Kosten den im Regelsatz enthaltenen Betrag von 6,47 Euro bei weitem übersteigen. Der jetzige Betrag für Strom reicht bei einem Ein-Personen-Haushalt in etwa für den Betrieb eines Kühlschrankes aus, Licht einschalten nicht mehr gedeckt.
Auch wenn große Bedarfsgemeinschaften im Vergleich besser dastehen, reicht selbst bei einer 4-köpfigen Familie (Eltern 2 Schulkinder) der im Regelsatz enthaltene Betrag nicht annähernd aus, den durchschnittlichen Verbrauch eines 4-Personen-Haushaltes zu decken. Es fehlen noch immer ca. 300.- Euro im Jahr, selbst wenn ich den billigsten Anbieter herausgreife.
Von: Stromkosten
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